Kontakt

Haben Sie Fragen zu Rädlinger's Natur- und Freizeitpfad am Satzdorfer See? Sie vermissen wichtige Informationen oder wollen aus einem anderen Grund mit uns in Kontakt treten?

Senden Sie uns eine Nachricht an freizeitpfad@raedlinger.com.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und bearbeiten Ihre Anfrage schnellstmöglich.

 

Wegbeschreibung

Von Straubing kommend:
B20 bis Cham folgen, weiter über B20 / B22 Richtung Weiden, Ausfahrt Windischbergerdorf nehmen, rechts abbiegen auf CHA55, in Windischbergerdorf rechts abbiegen in Kammerdorfer Straße, weiter geradeaus, in Satzdorf rechts abbiegen zum Satzdorfer See.

Von Furth im Wald kommend:
B20 bis Ausfahrt Kothmaißling / Runding, links abbiegen Richtung Perwolfing, weiter auf CHA10, bei Niederrunding rechts abbiegen, der Straße folgen, in Satzdorf links abbiegen zum Satzdorfer See.

 

Impressum

Josef Rädlinger Bauunternehmen GmbH
Rädlinger Allee 1
93413 Cham

Telefon +49 9971 4003-0
Telefax +49 9971 4003-9700

Email: info@raedlinger.com

Internet: www.raedlinger.com

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Josef Rädlinger

Registergericht: Amtsgericht Regensburg

Registernummer: HRB 11 233

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 26 29 14 426

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Copyright

Die auf diesen Seiten enthaltenen Daten (Texte, Bilder, Grafiken und sonstige Dateien) unterliegen dem Urheberrecht. Alle Rechte, auch die der Wiedergabe, der Vervielfältigung und der Verbreitung (auch teilweise), bleiben vorbehalten. 

Illustrationen

Daniel Kufner – www.ecotopics.de

AGB

Das Unternehmen Rädlinger stellt das Gelände und die Einrichtung zur Verfügung. Die Nutzung des Freizeitgeländes am Satzdorfer See erfolgt in eigener Verantwortung. Jeder Besucher ist zum sorgsamen Umgang mit den Einrichtungen und der Natur verpflichtet. Privatpersonen und Aufsichtspersonen wie Lehrer, Kindergartenmitarbeiter, Gruppenleiter, Eltern etc. sind dafür verantwortlich, dass Kinder und Jugendliche sowie sie selber nicht zu Schaden kommen.

Sofern vom Unternehmen Rädlinger zu vertretende Schäden entstehen, haftet das Unternehmen Rädlinger für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige Schäden besteht nur dann Haftung, wenn dem Unternehmen Rädlinger oder den vom Unternehmen Beauftragten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.